Zur gegenwärtigen Debatte um die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ab dem 01.01.2014 erklärt Dr. Gerhard Köpernik, Präsident der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft:
Der öffentlichen Diskussion wird zunehmend der Stempel der „Armutszuwanderung“ in das deutsche Sozialsystem aufgedrückt. Das ist unzulässige Panikmache, weil Bürger aus diesen EU-Staaten pauschal diskriminiert, fremdenfeindliche Vorurteile verstärkt, die tatsächlichen Probleme überdeckt und Bestrebungen von Politikern in Deutschland und anderen EU-Staaten gefördert werden, die darauf abzielen, das EU-Grundrecht auf Freizügigkeit einzuschränken.
- Rumänen und Bulgaren haben schon vor dem 01.01.2014 in Deutschland gearbeitet und somit in das deutsche Sozialsystem eingezahlt. Als Erntehelfer oder in der Altenpflege waren und sind sie nicht mehr wegzudenken. Auch Hochqualifizierte und Akademiker leisten bereits ihren Beitrag zur Behebung des Fachkräfteproblems in unserem Land. Qualifizierte, gebildete Rumänen und Bulgaren sind daher auf den deutschen Arbeitsmärkten hochwillkommen, werden aber möglicherweise durch die laufende Debatte abgeschreckt. Da die Ausbildung dieser Fachkräfte der rumänische und bulgarische Staat bezahlt hat, spart der deutsche Steuerzahler Millionen Euro.
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Ungelernte, unqualifizierte, ungebildete Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien geraten häufig in die Fänge von mafiösen „Vermittlern“ und sogenannten „Arbeitgebern“, die sich deren Unkenntnis und Hilflosigkeit zunutze machen. Sie werden ausgebeutet, indem sie „schwarz“ oder für einen unanständigen Hungerlohn arbeiten müssen. Die deutschen Gesetze müssen effizienter umgesetzt werden, damit skrupellose „Arbeitgeber“ nicht länger von der „Armutszuwanderung“ profitieren.
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Auf die deutschen Arbeitsmärkte wandern aber auch Bevölkerungsgruppen, die in Rumänien und Bulgarien in tiefster Armut leben und, wie die meisten Roma, in ihrem eigenen Land noch immer diskriminiert werden. Diese Zuwanderung kann zum Problem werden, wenn die Bildung und die Qualifikation mangelhaft und die Kenntnisse des kulturellen Zusammenlebens und der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland unzureichend sind. Bei der Integration dieser Gruppen müssen die Kommunen durch Bund, Länder und EU unterstützt werden.
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Auch die Regierungen in Rumänien und Bulgarien sind aufgefordert, mehr für die Integration der Roma in die Mehrheits-Gesellschaft zu tun. Für diesen Zweck fließen EU-Gelder in diese Länder. Deren Regierungen sollten endlich dafür sorgen, dass diese EU-Steuergelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
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Die vorige Bundesregierung hat versäumt, rechtzeitig zum 1. Januar 2014 die deutsche Sozialgesetzgebung mit der Sozialgesetzgebung in der EU abzustimmen, um eine Überdehnung der deutschen Sozialsysteme zu verhindern. Diese Aufgabe muss die neue Bundesregierung endlich angehen.
Berlin, den 6. Januar 2014
V.i.S.d.P. Vorstand der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft -Dr. Gerhard Köpernik (Vorsitz) – Marianne Theil (Presse)