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Presseanfrage zu potentiellen Einbürgerungsanträgen von RumänInnen in Deutschland

[27.06.2024] Heute tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Ausländische Staatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland leben, können ab sofort bereits nach fünf Jahren, in Ausnahmefällen auch nach drei Jahren, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Die DRG erhielt in diesem Zusammenhang eine kurzfristige Anfrage der Boulevard-Zeitung BILD, die Bezug auf die potentiellen rumänischen Einbürgerungswilligen nahm.
Unser Statement, was im Bericht der BILD leider nicht berücksichtigt wurde:

Das neue Einbürgerungsgesetz wird […] keine großen Veränderungen für rumänische Staatsangehörige mit sich bringen. Es wird wahrscheinlich bei der bisherigen Entwicklung bleiben, da die doppelte Staatsbürgerschaft auch vorher sowohl in Deutschland als auch in Rumänien akzeptiert war (EU-Regelung).
2023 gab es einen Anstieg um 600 (+8%) auf 7.600 Einbürgerungen rumänischer Staatsangehöriger in Deutschland. Die Verkürzung der Wartezeit von 8 auf 5 bzw. 3 Jahre könnte kurzfristig für einen Boom sorgen, der sich aber bald auf das vorherige Niveau einpendeln wird. (Robert Schwartz, DRG-Präsident)