[27.06.2024] Heute tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Ausländische Staatsangehörige, die dauerhaft in Deutschland leben, können ab sofort bereits nach fünf Jahren, in Ausnahmefällen auch nach drei Jahren, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die DRG erhielt in diesem Zusammenhang eine kurzfristige Anfrage der Boulevard-Zeitung BILD, die Bezug auf die potentiellen rumänischen Einbürgerungswilligen nahm. […]
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