§ 1 Grundsatz
- Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in §11 der Vereinssatzung in der Fassung vom 28.11.2025. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
- Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
- Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 28.11.2025 in Kraft.
§ 2 Beitragspflicht
- Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
- Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt. Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.
§ 3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
- Die festgesetzten Beträge sind zum Ersten des folgenden Jahres zu zahlen, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 4 Höhe des Beitrags
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält folgende Beiträge:
- ordentlicher Mitgliedsbeitrag: 80,-€
- ermäßigter Mitgliedsbeitrag: 40,-€. Berechtigt sind SchülerInnen, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte und Personen, die Leistungen nach SGB II und XII erhalten; außerdem PartnerInnen, bzw. EhegattInnen von Mitgliedern, die den vollen Beitrag zahlen.
- Förderbeitrag: 120,-€
- Bei der Aufnahme einer juristischen Person setzt der Vorstand den Mitgliedsbeitrag individuell fest; mindestens jedoch in Höhe eines ordentlichen Mitgliedsbeitrages.
5 § Zahlungsform
- Die Mitgliedsbeiträge sind nach Beitritt unverzüglich und danach jeweils zu Beginn eines Jahres mittels Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen.
- Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März eines Kalenderjahres auf das Vereinskonto.
- Bei Vereinseintritt nach dem 30.06. werden nur 50% des jeweiligen Beitragssatzes im entsprechenden Jahr fällig.
- Die Kontodaten sind wie folgt:
Kontoinhaber: Deutsch-Rumänische Gesellschaft e.V.
IBAN: DE94 1001 0010 0000 2301 08
BIC: PBNKDEFF
Bank: Postbank
§ 6 Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder, inklusiver der mit der Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages verbundenen Daten, werden zum Zwecke der Buchführung nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 7 Änderungen
- Änderungen, welche die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.
- Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
Vom Vorstand verabschiedet: 30.09.2025
Auf der MV beschlossen: 28.11.2025
