Die Deutsch-Rumänische Gesellschaft (DRG) betrachtet die jüngsten Entwicklungen an der Spitze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens in Rumänien mit großer Sorge und warnt vor der Gefahr einer weiteren Politisierung dieser für eine demokratische Gesellschaft grundlegenden Institutionen.
Die Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts vom 29. April 2026, deren Begründungen Anfang September veröffentlicht wurden, führten zur Beendigung der Mandate der Leitungsgremien der Rumänischen Fernsehgesellschaft (SRTV) und der Rumänischen Rundfunkgesellschaft (SRR) und damit auch der Amtszeiten der jeweiligen Präsidenten und Generaldirektoren Adriana Săftoiu und Robert C. Schwartz. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass bei der Benennung der Vertreter der parlamentarischen Fraktionen in den Verwaltungsräten deren jeweilige Stärke im Parlament nicht angemessen berücksichtigt worden war.
Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind in einem Rechtsstaat zu respektieren. Die Achtung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung darf jedoch nicht bedeuten, dass eine kritische Debatte über ein System unterbleibt, das erneut die Anfälligkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gegenüber parteipolitischen Kalkülen und wechselnden parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen sichtbar macht.
Am 8. September setzte das Parlament für einen Zeitraum von 60 Tagen interimistische Leitungen ein: Die Journalistin Sorina Matei, nominiert von AUR, übernahm die Leitung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens TVR; Răzvan Ioan Dincă, nominiert von der PSD, die Leitung von Radio Rumänien. Nach übereinstimmenden öffentlichen Berichten wurden beide Personalvorschläge im Rahmen einer politischen Verständigung zwischen PSD und AUR unterstützt.
Für die Deutsch-Rumänische Gesellschaft ist diese punktuelle Zusammenarbeit zwischen PSD und AUR bei der Besetzung der Spitzenpositionen der beiden großen öffentlich-rechtlichen Medieninstitutionen ein politisches Signal, das sehr ernst genommen werden muss. Sie verstärkt die Besorgnis über eine politische Annäherung zwischen beiden Parteien und wirft berechtigte Fragen hinsichtlich der Unabhängigkeit öffentlicher Institutionen von kurzfristigen parteipolitischen Absprachen auf.
Redaktionelle Unabhängigkeit darf nicht vom parteipolitischen Proporz abhängen
Die aktuelle Situation rückt ein seit Langem bestehendes strukturelles Problem erneut in den Mittelpunkt: Radio Rumänien und TVR dürfen nicht als Institutionen behandelt werden, deren Führungspositionen entsprechend den jeweiligen Kräfteverhältnissen im Parlament unter den politischen Parteien verteilt werden.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, dass politische Veränderungen zu Wechseln an der Spitze beider Institutionen, zu politischem Druck und zu Versuchen geführt hätten, als unbequem geltende Journalisten oder Führungskräfte aus ihren Positionen zu drängen.
Auch die gegenwärtige Abfolge der Ereignisse nährt den Verdacht, dass verfassungsrechtliche und parlamentarische Mechanismen über ihre legitimen rechtlichen Wirkungen hinaus dazu führen können, Persönlichkeiten aus ihren Ämtern zu entfernen, die bestimmten politischen Machtzentren unbequem sind. Ein solcher Verdacht, der öffentlich auch von ehemaligen Führungskräften und Personen mit langjähriger Erfahrung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert wird, darf in einer demokratischen Gesellschaft nicht ignoriert werden.
Zugleich ist festzuhalten, dass sich die Entscheidung des Verfassungsgerichts auf das Verfahren zur Zusammensetzung der Verwaltungsräte bezieht und keine negative Bewertung der beruflichen Tätigkeit von Adriana Săftoiu oder Robert C. Schwartz darstellt.
Die deutsch-rumänische Dimension: der Fall Robert C. Schwartz
Für die Deutsch-Rumänische Gesellschaft hat der Fall Robert C. Schwartz eine besondere Bedeutung.
Der Journalist verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Berufserfahrung und verbrachte einen wesentlichen Teil seiner Laufbahn bei der Deutschen Welle, wo er von 2000 bis 2020 die rumänische Redaktion leitete. Im Jahr 2012 wurde ihm für seinen Beitrag zu den deutsch-rumänischen Beziehungen der rumänische Kulturverdienstorden im Rang eines Komturs verliehen. Vor seiner Berufung an die Spitze von Radio Rumänien war Schwartz seit 2023 Präsident der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft mit Sitz in Berlin.
Seine Berufung zum Präsidenten und Generaldirektor von Radio Rumänien im November 2025 konnte auch als Chance verstanden werden, die in einer westlichen öffentlich-rechtlichen Medieninstitution erworbene Erfahrung sowie eine von redaktioneller Unabhängigkeit, Pluralismus und Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit geprägte professionelle Kultur in die Führung des rumänischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzubringen. Zu den von Schwartz bei seinem Amtsantritt formulierten Zielen gehörten die Modernisierung und digitale Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Weiterentwicklung der Medienangebote und eine stärkere Ansprache jüngerer Generationen.
Dass dieses Mandat nach weniger als einem Jahr endet, kann aus unserer Sicht nicht lediglich als administrativer Vorgang betrachtet werden.
Die Deutsch-Rumänische Gesellschaft bedauert ausdrücklich, dass die von Robert C. Schwartz in mehr als drei Jahrzehnten europäischer journalistischer Tätigkeit erworbene Erfahrung nicht im Rahmen eines stabilen Mandats länger für Radio Rumänien genutzt werden konnte.
Sein Fall verdeutlicht vielmehr genau das strukturelle Problem, das durch die gegenwärtige Krise erneut sichtbar wird: Selbst Führungspersönlichkeiten öffentlich-rechtlicher Medien, die internationale Berufserfahrung und ein europäisches Verständnis redaktioneller Unabhängigkeit mitbringen, bleiben verwundbar, wenn die Mechanismen ihrer Ernennung und der Beendigung ihrer Mandate so eng an die politischen Kräfteverhältnisse im Parlament gekoppelt sind.
Robert C. Schwartz selbst hat darauf verzichtet, sein Ausscheiden zu einem persönlichen Konflikt mit dem Verfassungsgericht zu machen. Stattdessen hat er auf die Notwendigkeit hingewiesen, den European Media Freedom Act auch in Rumänien konsequent anzuwenden.
Europa hat den Maßstab bereits gesetzt: der European Media Freedom Act
Die gegenwärtige Problematik darf jedoch nicht auf die Personen reduziert werden, die ihre Ämter verlieren oder sie neu übernehmen.
Die Europäische Union hat inzwischen klare Standards für die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien festgelegt. Artikel 5 des European Media Freedom Act (EMFA) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die redaktionelle und funktionale Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Mediendienste zu gewährleisten.
Darüber hinaus müssen die Verfahren zur Ernennung und Abberufung ihrer Führung darauf ausgerichtet sein, diese Unabhängigkeit zu garantieren. Sie müssen transparent, offen und diskriminierungsfrei sein und auf objektiven, im Voraus festgelegten Kriterien beruhen. Die Dauer der Amtszeit muss ausreichend sein, um die tatsächliche Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien zu gewährleisten; eine vorzeitige Beendigung des Mandats darf nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Diese europäischen Grundsätze sollten zum Ausgangspunkt für eine grundlegende Reform des rumänischen Gesetzes Nr. 41/1994 und des gesamten Governance-Systems von TVR und Radio Rumänien werden.
Öffentlich-rechtliche Medien gehören den Bürgern – nicht den Parteien
Die Deutsch-Rumänische Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Ernennung und Abberufung der Führung von TVR und Radio Rumänien künftig nicht mehr in erster Linie von den jeweiligen parlamentarischen Kräfteverhältnissen oder von kurzfristigen politischen Absprachen abhängen darf.
Rumänien braucht ein System, das fachliche Kompetenz, transparente Auswahlverfahren, stabile Amtszeiten, Pluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit gesetzlich und institutionell absichert.
Die Erfahrungen anderer europäischer Staaten, darunter auch Deutschlands, können für diese Debatte wichtige Anhaltspunkte liefern. Kein System ist vollständig frei von politischem Einfluss. Eine tatsächliche institutionelle Distanz zwischen Regierung, politischen Parteien und der Leitung öffentlich-rechtlicher Medien gehört jedoch zu den grundlegenden Voraussetzungen für deren Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit.
Die aktuellen Ereignisse stellen Rumänien vor die Wahl zwischen zwei Wegen: einer weiteren Runde parteipolitischer Postenverteilung oder einer strukturellen Reform, die gerade die Abhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien von solchen politischen Verhandlungen verringert.
Die Deutsch-Rumänische Gesellschaft appelliert an das rumänische Parlament, an die demokratischen politischen Kräfte und an die Zivilgesellschaft, die gegenwärtige Krise für eine wirkliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens sowie für eine konsequente Anwendung der im European Media Freedom Act festgelegten europäischen Standards zu nutzen.
TVR und Radio Rumänien müssen der Öffentlichkeit, dem Pluralismus und der Demokratie dienen – nicht den kurzfristigen Interessen politischer Parteien.
Der Vorstand
